Individuelle Gesundheitsleistungen
Selbstzahler-Leistungen
Einige radiologische Untersuchungen erbringen wir außerhalb des gesetzlichen Leistungskatalogs – etwa Vorsorge-Diagnostik ohne konkrete Beschwerden oder erweiterte Privatleistungen. Wir nehmen uns Zeit für ein persönliches Vorgespräch zu Indikation und Kosten.

Unsere Selbstzahler-Leistungen im Überblick
Diese Untersuchungen bieten wir als Selbstzahler-/IGeL-Leistung an. Wählen Sie eine Leistung für die ausführlichen Informationen – die Kosten fragen Sie anschließend unkompliziert über das Kostenauskunfts-Tool an.
Herz
Kalk-Score (natives Herz-CT)
Quantifizierung der Koronarkalk-Belastung als kardiovaskulärer Risikomarker – natives CT ohne Kontrastmittel.
Für wen: Zur Risikoeinschätzung auf Wunsch, wenn keine Kassenindikation vorliegt. Die diagnostische Herz-CT (CCTA) ist bei entsprechender Indikation hingegen eine Kassenleistung.
Mehr erfahrenHerz
Herz-CT (CCTA) ohne Kassenindikation
Darstellung der Herzkranzgefäße mit Kontrastmittel in einem Herzschlag – ohne Herzkatheter.
Für wen: Wenn Sie eine Abklärung der Herzkranzgefäße wünschen, die Voraussetzungen der Kassenleistung (GOP 34370) aber nicht erfüllt sind. Ob die Untersuchung sinnvoll ist, klären wir vorher ärztlich.
Mehr erfahrenProstata · strahlenfrei
Prostata-MRT (mpMRT)
Multiparametrisches MRT der Prostata nach PI-RADS-Standard.
Für wen: Zur Abklärung einer PSA-Erhöhung oder zur Verlaufskontrolle, sofern keine Kassenindikation vorliegt.
Mehr erfahrenBrust · strahlenfrei
Mamma-MRT
Sensitivste MRT-Untersuchung der Brust.
Für wen: Als persönliche Vorsorge (sensitivstes Verfahren) oder bei erhöhtem Risiko bzw. zur Abklärung, wenn keine Kassenindikation greift.
Mehr erfahrenWeitere Regionen · strahlenfrei
MRT weiterer Körperregionen
Strahlungsfreie Schnittbilder einer gezielt gewählten Region: Schädel, Hals, Oberbauchorgane, Becken oder Gefäße (Hals oder Beine).
Für wen: Wenn Sie eine dieser Regionen gezielt abklären lassen möchten und keine Kassenindikation greift. Umfang, Nutzen und Grenzen besprechen wir vorher offen.
Mehr erfahrenWirbelsäule · strahlenfrei
MRT der Halswirbelsäule (HWS)
Schnittbilder der Halswirbelsäule samt Bandscheiben, Rückenmark und Nervenaustritten.
Für wen: Bei Nacken- oder Armbeschwerden, Taubheitsgefühl oder Kribbeln, wenn keine Kassenindikation greift.
Mehr erfahrenWirbelsäule · strahlenfrei
MRT der Brustwirbelsäule (BWS)
Schnittbilder der Brustwirbelsäule samt Bandscheiben und Rückenmark.
Für wen: Bei anhaltenden Beschwerden im mittleren Rücken oder gürtelförmig ausstrahlenden Schmerzen, wenn keine Kassenindikation greift.
Mehr erfahrenWirbelsäule · strahlenfrei
MRT der Lendenwirbelsäule (LWS)
Schnittbilder der Lendenwirbelsäule samt Bandscheiben und Nervenwurzeln.
Für wen: Bei Kreuzschmerzen oder ins Bein ausstrahlenden Beschwerden, wenn keine Kassenindikation greift.
Mehr erfahrenGelenke · strahlenfrei
MRT eines Gelenks
Schnittbilder eines Gelenks – Knie, Schulter, Hüfte, Sprunggelenk, Hand oder Ellenbogen.
Für wen: Bei Beschwerden nach Überlastung oder Verletzung sowie zur Verlaufskontrolle, wenn keine Kassenindikation greift.
Mehr erfahrenGelenke · Spektral-CT
Spektral-CT bei Verdacht auf Gicht
Spektrale CT-Aufnahme, die Harnsäurekristalle in Gelenken farblich von Knochen und Weichteilen trennt.
Für wen: Bei unklaren Gelenkbeschwerden mit Verdacht auf Gicht, wenn eine Punktion nicht möglich oder nicht eindeutig war.
Mehr erfahrenRöntgen
Röntgen (Gelenke oder Wirbelsäule)
Klassische Röntgenaufnahme in zwei Ebenen zur Beurteilung von Knochen und Gelenkstellung.
Für wen: Bei Beschwerden am Bewegungsapparat, wenn keine Kassenindikation greift. Ob eine Aufnahme gerechtfertigt ist, entscheiden wir vorher ärztlich.
Mehr erfahrenIGeL und Selbstzahler – der Unterschied
Die Begriffe werden oft gleichbedeutend verwendet. Gemeint ist in beiden Fällen eine Untersuchung, deren Kosten Sie selbst tragen:
- Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL): eine medizinisch sinnvolle Leistung, die gesetzlich Versicherte selbst zahlen, weil sie nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehört.
- Selbstzahler-Leistung: der Oberbegriff für jede selbst gezahlte Untersuchung – unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind.
Was das für die Erstattung bedeutet
- Gesetzlich Versicherte: Sie tragen die Kosten selbst. Eine Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse ist ausgeschlossen – es besteht kein Erstattungsanspruch.
- Privatversicherte und Beihilfeberechtigte: Sie erhalten eine Rechnung. Ob Ihre Versicherung sie übernimmt, hängt von Ihrem Tarif ab und ist nicht zugesichert; reine Vorsorge ohne medizinische Notwendigkeit wird häufig nicht erstattet. Bitte klären Sie das vorab mit Ihrer Versicherung.
Wir rechnen grundsätzlich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Einzelne Leistungen – insbesondere KI-gestützte Zusatzauswertungen wie BoneScreen – lassen sich in der GOÄ nicht sinnvoll abbilden; diese vereinbaren wir gesondert als Selbstzahler-Leistung. Für sie besteht in der Regel auch bei Privatversicherten kein Erstattungsanspruch.
So läuft eine Selbstzahler-Leistung bei uns ab
- Persönliches Vorgespräch: medizinische Indikation, Nutzen und Grenzen der Untersuchung sowie Kosten werden vorab transparent besprochen.
- Schriftlicher Behandlungsvertrag nach § 630a BGB – ohne Druck und mit Bedenkzeit.
- Kostenangabe in einem persönlichen Kostenvoranschlag vor der Untersuchung (§ 630c Abs. 3 BGB).
Wir bewerben Selbstzahler-Leistungen bewusst nicht mit Pauschalpreisen – die Abrechnung erfolgt individuell nach tatsächlich erbrachten Leistungen.
Welche Leistung interessiert Sie?
Wählen Sie eine Untersuchung – Sie sehen, für wen sie sinnvoll ist und wie die Kostenübernahme geregelt ist, und fordern bei Interesse direkt eine persönliche Kostenauskunft an.
Herz
Organspezifische MRT
Wirbelsäule (MRT)
Bitte den gewünschten Abschnitt wählen – wir untersuchen abschnittsweise.
Gelenke und Stoffwechsel
Etwas anderes
Herz
Kalk-Score (natives Herz-CT)
Quantifizierung der Koronarkalk-Belastung als kardiovaskulärer Risikomarker – natives CT ohne Kontrastmittel.
Für wen: Zur Risikoeinschätzung auf Wunsch, wenn keine Kassenindikation vorliegt. Die diagnostische Herz-CT (CCTA) ist bei entsprechender Indikation hingegen eine Kassenleistung.
Wie sind Sie versichert?
Privatversicherte: in der Regel erstattungsfähig. Gesetzlich Versicherte: als Selbstzahler-/IGeL-Leistung möglich.
Untersuchungen mit Röntgenstrahlung (CT, Röntgen) führen wir nur durch, wenn eine Radiologin oder ein Radiologe zuvor feststellt, dass der Nutzen für Sie das Strahlenrisiko überwiegt – die sogenannte rechtfertigende Indikation. Bitte senden Sie uns Befunde, Diagnosen oder andere Gesundheitsdaten deshalb nicht per E-Mail, sondern über unser verschlüsseltes Formular.
- Persönliches Vorgespräch zu Indikation, Nutzen, Grenzen und Kosten.
- Schriftlicher Kostenvoranschlag vor der Untersuchung (§ 630c BGB) – keine versteckten Kosten.
- Den genauen Betrag berechnen wir individuell nach GOÄ.
Bitte senden Sie aus Datenschutzgründen keine Gesundheitsunterlagen oder Diagnosen unverschlüsselt per E-Mail – für die Kostenauskunft genügt die gewünschte Leistung.
Hinweis zur Knochendichte: Wenn bei Ihnen ohnehin ein CT ansteht oder bereits vorliegt, das Wirbelsäule oder Becken mit abbildet, können wir daraus zusätzlich die Knochendichte bestimmen – ohne weitere Untersuchung und ohne zusätzliche Strahlung. Mehr dazu.
Weitere Selbstzahler-Anfragen
Sie wünschen eine Vorsorge- oder Privatleistung, die hier nicht aufgeführt ist? Sprechen Sie uns an – bei konkretem Interesse rufen Sie uns gerne unter 0931 41799-0 an.
Hinweis: Lungenkrebs-Früherkennung
Die Lungenkrebs-Früherkennung mittels Niedrigdosis-CT ist seit April 2026 für die definierte Risikogruppe (langjährige starke Raucherinnen und Raucher, 50–75 Jahre) keine Selbstzahler-, sondern eine Kassenleistung. Voraussetzungen und unseren aktuellen Stand finden Sie auf der Seite zur Lungen-Diagnostik.
So läuft Ihre Anfrage
Sie brauchen für eine Selbstzahler-Untersuchung keine Überweisung. Damit wir Ihnen einen verbindlichen Preis und einen Termin nennen können, brauchen wir aber ein paar Angaben zu Ihrer Fragestellung – und die gehören nicht in eine E-Mail.
1. Untersuchung auswählen
Oben im Kostenauskunfts-Tool wählen Sie die gewünschte Untersuchung. Steht sie nicht dabei, nutzen Sie das freie Feld – wir sagen Ihnen dann, ob und wie wir sie anbieten können.
2. Formular ausfüllen
Sie gelangen zu unserem Anfrage-Formular. Es liegt auf einer eigenen, gesicherten Seite unseres Praxisverwaltungs-Systems – nicht auf dieser Website. Dort dürfen Sie auch Angaben zu Beschwerden, Vorbefunden und Medikamenten machen: Die Übertragung ist verschlüsselt, und die Anfrage geht unmittelbar bei uns ein, ohne Umweg über ein E-Mail-Postfach.
3. Wir prüfen ärztlich
Eine Radiologin oder ein Radiologe sieht Ihre Angaben durch. Bei Untersuchungen mit Röntgenstrahlung – also CT und Röntgen – ist das gesetzlich vorgeschrieben: Der Nutzen muss das Strahlenrisiko überwiegen (rechtfertigende Indikation, § 83 Strahlenschutzgesetz). Bei der MRT entfällt das, weil sie ohne Röntgenstrahlung arbeitet.
4. Kostenvoranschlag und Termin
Sie erhalten einen schriftlichen Kostenvoranschlag vor der Untersuchung (§ 630c BGB) und einen Terminvorschlag. Erst wenn Sie zustimmen, machen wir den Termin fest. Können wir die Untersuchung nicht verantworten, entstehen Ihnen keine Kosten – und wir sagen Ihnen, was stattdessen sinnvoll wäre.