Individuelle Gesundheitsleistungen
Selbstzahler-Leistungen
Einige radiologische Untersuchungen erbringen wir außerhalb des gesetzlichen Leistungskatalogs – etwa Vorsorge-Diagnostik ohne konkrete Beschwerden oder erweiterte Privatleistungen. Wir nehmen uns Zeit für ein persönliches Vorgespräch zu Indikation und Kosten.

Unsere Selbstzahler-Leistungen im Überblick
Diese Untersuchungen bieten wir als Selbstzahler-/IGeL-Leistung an. Wählen Sie eine Leistung für die ausführlichen Informationen – die Kosten fragen Sie anschließend unkompliziert über das Kostenauskunfts-Tool an.
Herz
Calcium-Score (natives Herz-CT)
Quantifizierung der Koronarkalk-Belastung als kardiovaskulärer Risikomarker – natives CT ohne Kontrastmittel.
Mehr erfahrenHerz · strahlenfrei
Stress-MRT des Herzens
Pharmakologische Stress-Perfusion zur funktionellen Beurteilung der Herzdurchblutung – ohne Röntgenstrahlung.
Mehr erfahrenVorsorge · strahlenfrei
MRT-Vorsorge einzelner Körperregionen
Strahlungsfreie Schnittbild-Übersicht gezielt gewählter Körperregionen – nach Ihrem Wunsch zusammengestellt.
Mehr erfahrenProstata · strahlenfrei
Prostata-MRT (mpMRT)
Multiparametrisches MRT der Prostata nach PI-RADS-Standard.
Mehr erfahrenBrust · strahlenfrei
Mamma-MRT
Sensitivste MRT-Untersuchung der Brust.
Mehr erfahrenKnochen · KI
BoneScreen (Osteoporose aus dem CT)
KI-Auswertung bereits vorhandener CT-Bilder auf Knochendichte – ohne zusätzliche Untersuchung und ohne zusätzliche Strahlung.
Mehr erfahrenIGeL und Selbstzahler – der Unterschied
Die Begriffe werden oft gleichbedeutend verwendet. Gemeint ist in beiden Fällen eine Untersuchung, deren Kosten Sie selbst tragen:
- Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL): eine medizinisch sinnvolle Leistung, die gesetzlich Versicherte selbst zahlen, weil sie nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehört.
- Selbstzahler-Leistung: der Oberbegriff für jede selbst gezahlte Untersuchung – unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind.
Was das für die Erstattung bedeutet
- Gesetzlich Versicherte: Sie tragen die Kosten selbst. Eine Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse ist ausgeschlossen – es besteht kein Erstattungsanspruch.
- Privatversicherte und Beihilfeberechtigte: Sie erhalten eine Rechnung. Ob Ihre Versicherung sie übernimmt, hängt von Ihrem Tarif ab und ist nicht zugesichert; reine Vorsorge ohne medizinische Notwendigkeit wird häufig nicht erstattet. Bitte klären Sie das vorab mit Ihrer Versicherung.
Wir rechnen grundsätzlich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Einzelne Leistungen – insbesondere KI-gestützte Zusatzauswertungen wie BoneScreen – lassen sich in der GOÄ nicht sinnvoll abbilden; diese vereinbaren wir gesondert als Selbstzahler-Leistung. Für sie besteht in der Regel auch bei Privatversicherten kein Erstattungsanspruch.
So läuft eine Selbstzahler-Leistung bei uns ab
- Persönliches Vorgespräch: medizinische Indikation, Nutzen und Grenzen der Untersuchung sowie Kosten werden vorab transparent besprochen.
- Schriftlicher Behandlungsvertragnach § 630a BGB – ohne Druck und mit Bedenkzeit.
- Kostenangabein einem persönlichen Kostenvoranschlag vor der Untersuchung (§ 630c Abs. 3 BGB).
Wir bewerben Selbstzahler-Leistungen bewusst nicht mit Pauschalpreisen – die Abrechnung erfolgt individuell nach tatsächlich erbrachten Leistungen.
Welche Leistung interessiert Sie?
Wählen Sie eine Untersuchung – Sie sehen, für wen sie sinnvoll ist und wie die Kostenübernahme geregelt ist, und fordern bei Interesse direkt eine persönliche Kostenauskunft an.
Herz
Calcium-Score (natives Herz-CT)
Quantifizierung der Koronarkalk-Belastung als kardiovaskulärer Risikomarker – natives CT ohne Kontrastmittel.
Für wen: Zur Risikoeinschätzung auf Wunsch, wenn keine Kassenindikation vorliegt. Die diagnostische Herz-CT (CCTA) ist bei entsprechender Indikation hingegen eine Kassenleistung.
Wie sind Sie versichert?
Privatversicherte: in der Regel erstattungsfähig. Gesetzlich Versicherte: als Selbstzahler-/IGeL-Leistung möglich.
- Persönliches Vorgespräch zu Indikation, Nutzen, Grenzen und Kosten.
- Schriftlicher Kostenvoranschlag vor der Untersuchung (§ 630c BGB) – keine versteckten Kosten.
- Den genauen Betrag berechnen wir individuell nach GOÄ.
Bitte senden Sie aus Datenschutzgründen keine Gesundheitsunterlagen oder Diagnosen unverschlüsselt per E-Mail – für die Kostenauskunft genügt die gewünschte Leistung.
Weitere Selbstzahler-Anfragen
Sie wünschen eine Vorsorge- oder Privatleistung, die hier nicht aufgeführt ist? Sprechen Sie uns an – bei konkretem Interesse rufen Sie uns gerne unter 0931 41799-0 an.
Hinweis: Lungenkrebs-Früherkennung
Die Lungenkrebs-Früherkennung mittels Niedrigdosis-CT ist seit April 2026 für die definierte Risikogruppe (langjährige starke Raucherinnen und Raucher, 50–75 Jahre) keine Selbstzahler-, sondern eine Kassenleistung. Voraussetzungen und unseren aktuellen Stand finden Sie auf der Seite zur Lungen-Diagnostik.