Individuelle Gesundheits­leistungen

Selbstzahler-Leistungen

Einige radiologische Untersuchungen erbringen wir außerhalb des gesetzlichen Leistungs­katalogs – etwa Vorsorge-Diagnostik ohne konkrete Beschwerden oder erweiterte Privatleistungen. Wir nehmen uns Zeit für ein persönliches Vorgespräch zu Indikation und Kosten.

Persönliches Vorgespräch zu Indikation und Kosten.

IGeL und Selbstzahler – der Unterschied

Die Begriffe werden oft gleichbedeutend verwendet. Gemeint ist in beiden Fällen eine Untersuchung, deren Kosten Sie selbst tragen:

  • Individuelle Gesundheits­leistung (IGeL): eine medizinisch sinnvolle Leistung, die gesetzlich Versicherte selbst zahlen, weil sie nicht zum Leistungs­katalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehört.
  • Selbstzahler-Leistung: der Oberbegriff für jede selbst gezahlte Untersuchung – unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind.

Was das für die Erstattung bedeutet

  • Gesetzlich Versicherte: Sie tragen die Kosten selbst. Eine Erstattung durch die gesetzliche Kranken­kasse ist ausgeschlossen – es besteht kein Erstattungs­anspruch.
  • Privatversicherte und Beihilfe­berechtigte: Sie erhalten eine Rechnung. Ob Ihre Versicherung sie übernimmt, hängt von Ihrem Tarif ab und ist nicht zugesichert; reine Vorsorge ohne medizinische Notwendigkeit wird häufig nicht erstattet. Bitte klären Sie das vorab mit Ihrer Versicherung.

Wir rechnen grundsätzlich nach der Gebühren­ordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Einzelne Leistungen – insbesondere KI-gestützte Zusatz­auswertungen wie BoneScreen – lassen sich in der GOÄ nicht sinnvoll abbilden; diese vereinbaren wir gesondert als Selbstzahler-Leistung. Für sie besteht in der Regel auch bei Privat­versicherten kein Erstattungs­anspruch.

So läuft eine Selbstzahler-Leistung bei uns ab

  • Persönliches Vorgespräch: medizinische Indikation, Nutzen und Grenzen der Untersuchung sowie Kosten werden vorab transparent besprochen.
  • Schriftlicher Behandlungs­vertragnach § 630a BGB – ohne Druck und mit Bedenkzeit.
  • Kostenangabein einem persönlichen Kosten­voranschlag vor der Untersuchung (§ 630c Abs. 3 BGB).

Wir bewerben Selbstzahler-Leistungen bewusst nicht mit Pauschal­preisen – die Abrechnung erfolgt individuell nach tatsächlich erbrachten Leistungen.

Welche Leistung interessiert Sie?

Wählen Sie eine Untersuchung – Sie sehen, für wen sie sinnvoll ist und wie die Kostenübernahme geregelt ist, und fordern bei Interesse direkt eine persönliche Kostenauskunft an.

Herz

Calcium-Score (natives Herz-CT)

Quantifizierung der Koronarkalk-Belastung als kardiovaskulärer Risikomarker – natives CT ohne Kontrastmittel.

Für wen: Zur Risikoeinschätzung auf Wunsch, wenn keine Kassenindikation vorliegt. Die diagnostische Herz-CT (CCTA) ist bei entsprechender Indikation hingegen eine Kassenleistung.

Wie sind Sie versichert?

Privatversicherte: in der Regel erstattungsfähig. Gesetzlich Versicherte: als Selbstzahler-/IGeL-Leistung möglich.

  • Persönliches Vorgespräch zu Indikation, Nutzen, Grenzen und Kosten.
  • Schriftlicher Kostenvoranschlag vor der Untersuchung (§ 630c BGB) – keine versteckten Kosten.
  • Den genauen Betrag berechnen wir individuell nach GOÄ.

Bitte senden Sie aus Datenschutzgründen keine Gesundheits­unterlagen oder Diagnosen unverschlüsselt per E-Mail – für die Kostenauskunft genügt die gewünschte Leistung.

Weitere Selbstzahler-Anfragen

Sie wünschen eine Vorsorge- oder Privatleistung, die hier nicht aufgeführt ist? Sprechen Sie uns an – bei konkretem Interesse rufen Sie uns gerne unter 0931 41799-0 an.

Hinweis: Lungenkrebs-Früherkennung

Die Lungenkrebs-Früherkennung mittels Niedrigdosis-CT ist seit April 2026 für die definierte Risikogruppe (langjährige starke Raucherinnen und Raucher, 50–75 Jahre) keine Selbstzahler-, sondern eine Kassenleistung. Voraussetzungen und unseren aktuellen Stand finden Sie auf der Seite zur Lungen-Diagnostik.

Häufige Fragen

Brauche ich für eine Selbstzahler-Leistung eine Überweisung?
Nein. Selbstzahler- und IGeL-Leistungen können Sie ohne Überweisung direkt bei uns in Anspruch nehmen.
Was kostet die Untersuchung?
Die Kosten hängen von der jeweiligen Untersuchung ab. Wir nennen Ihnen den Preis in einem persönlichen Kostenvoranschlag vor dem Termin transparent – es entstehen keine versteckten Kosten.
Was bedeutet IGeL?
IGeL steht für „Individuelle Gesundheitsleistung“ – eine medizinisch sinnvolle Leistung, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehört. Wir klären Sie vorab ehrlich über Nutzen, Grenzen und Kosten auf.
Erstattet meine Krankenkasse die Kosten?
Gesetzlich Versicherte tragen die Kosten selbst – die gesetzliche Krankenkasse erstattet Selbstzahler-/IGeL-Leistungen nicht. Privatversicherte und Beihilfeberechtigte erhalten eine Rechnung; ob diese übernommen wird, hängt vom jeweiligen Tarif ab und ist nicht zugesichert. Einzelne Leistungen (etwa KI-gestützte Zusatzauswertungen wie BoneScreen) rechnen wir gesondert ab; hierfür besteht in der Regel kein Erstattungsanspruch. Bitte klären Sie eine mögliche Erstattung vorab mit Ihrer Versicherung.