Individuelle Gesundheits­leistungen

Selbstzahler-Leistungen

Einige radiologische Untersuchungen erbringen wir außerhalb des gesetzlichen Leistungs­katalogs – etwa Vorsorge-Diagnostik ohne konkrete Beschwerden oder erweiterte Privatleistungen. Wir nehmen uns Zeit für ein persönliches Vorgespräch zu Indikation und Kosten.

Persönliches Vorgespräch zu Indikation und Kosten.

Unsere Selbstzahler-Leistungen im Überblick

Diese Untersuchungen bieten wir als Selbstzahler-/IGeL-Leistung an. Wählen Sie eine Leistung für die ausführlichen Informationen – die Kosten fragen Sie anschließend unkompliziert über das Kostenauskunfts-Tool an.

Herz

Kalk-Score (natives Herz-CT)

Quantifizierung der Koronarkalk-Belastung als kardiovaskulärer Risikomarker – natives CT ohne Kontrastmittel.

Für wen: Zur Risikoeinschätzung auf Wunsch, wenn keine Kassenindikation vorliegt. Die diagnostische Herz-CT (CCTA) ist bei entsprechender Indikation hingegen eine Kassenleistung.

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Herz

Herz-CT (CCTA) ohne Kassenindikation

Darstellung der Herzkranzgefäße mit Kontrastmittel in einem Herzschlag – ohne Herzkatheter.

Für wen: Wenn Sie eine Abklärung der Herzkranzgefäße wünschen, die Voraussetzungen der Kassenleistung (GOP 34370) aber nicht erfüllt sind. Ob die Untersuchung sinnvoll ist, klären wir vorher ärztlich.

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Prostata · strahlenfrei

Prostata-MRT (mpMRT)

Multiparametrisches MRT der Prostata nach PI-RADS-Standard.

Für wen: Zur Abklärung einer PSA-Erhöhung oder zur Verlaufskontrolle, sofern keine Kassenindikation vorliegt.

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Brust · strahlenfrei

Mamma-MRT

Sensitivste MRT-Untersuchung der Brust.

Für wen: Als persönliche Vorsorge (sensitivstes Verfahren) oder bei erhöhtem Risiko bzw. zur Abklärung, wenn keine Kassenindikation greift.

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Weitere Regionen · strahlenfrei

MRT weiterer Körperregionen

Strahlungsfreie Schnittbilder einer gezielt gewählten Region: Schädel, Hals, Oberbauchorgane, Becken oder Gefäße (Hals oder Beine).

Für wen: Wenn Sie eine dieser Regionen gezielt abklären lassen möchten und keine Kassenindikation greift. Umfang, Nutzen und Grenzen besprechen wir vorher offen.

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Wirbelsäule · strahlenfrei

MRT der Halswirbelsäule (HWS)

Schnittbilder der Halswirbelsäule samt Bandscheiben, Rückenmark und Nervenaustritten.

Für wen: Bei Nacken- oder Armbeschwerden, Taubheitsgefühl oder Kribbeln, wenn keine Kassenindikation greift.

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Wirbelsäule · strahlenfrei

MRT der Brustwirbelsäule (BWS)

Schnittbilder der Brustwirbelsäule samt Bandscheiben und Rückenmark.

Für wen: Bei anhaltenden Beschwerden im mittleren Rücken oder gürtelförmig ausstrahlenden Schmerzen, wenn keine Kassenindikation greift.

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Wirbelsäule · strahlenfrei

MRT der Lendenwirbelsäule (LWS)

Schnittbilder der Lendenwirbelsäule samt Bandscheiben und Nervenwurzeln.

Für wen: Bei Kreuzschmerzen oder ins Bein ausstrahlenden Beschwerden, wenn keine Kassenindikation greift.

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Gelenke · strahlenfrei

MRT eines Gelenks

Schnittbilder eines Gelenks – Knie, Schulter, Hüfte, Sprunggelenk, Hand oder Ellenbogen.

Für wen: Bei Beschwerden nach Überlastung oder Verletzung sowie zur Verlaufskontrolle, wenn keine Kassenindikation greift.

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Gelenke · Spektral-CT

Spektral-CT bei Verdacht auf Gicht

Spektrale CT-Aufnahme, die Harnsäurekristalle in Gelenken farblich von Knochen und Weichteilen trennt.

Für wen: Bei unklaren Gelenkbeschwerden mit Verdacht auf Gicht, wenn eine Punktion nicht möglich oder nicht eindeutig war.

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Röntgen

Röntgen (Gelenke oder Wirbelsäule)

Klassische Röntgenaufnahme in zwei Ebenen zur Beurteilung von Knochen und Gelenkstellung.

Für wen: Bei Beschwerden am Bewegungsapparat, wenn keine Kassenindikation greift. Ob eine Aufnahme gerechtfertigt ist, entscheiden wir vorher ärztlich.

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IGeL und Selbstzahler – der Unterschied

Die Begriffe werden oft gleichbedeutend verwendet. Gemeint ist in beiden Fällen eine Untersuchung, deren Kosten Sie selbst tragen:

  • Individuelle Gesundheits­leistung (IGeL): eine medizinisch sinnvolle Leistung, die gesetzlich Versicherte selbst zahlen, weil sie nicht zum Leistungs­katalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehört.
  • Selbstzahler-Leistung: der Oberbegriff für jede selbst gezahlte Untersuchung – unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind.

Was das für die Erstattung bedeutet

  • Gesetzlich Versicherte: Sie tragen die Kosten selbst. Eine Erstattung durch die gesetzliche Kranken­kasse ist ausgeschlossen – es besteht kein Erstattungs­anspruch.
  • Privatversicherte und Beihilfe­berechtigte: Sie erhalten eine Rechnung. Ob Ihre Versicherung sie übernimmt, hängt von Ihrem Tarif ab und ist nicht zugesichert; reine Vorsorge ohne medizinische Notwendigkeit wird häufig nicht erstattet. Bitte klären Sie das vorab mit Ihrer Versicherung.

Wir rechnen grundsätzlich nach der Gebühren­ordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Einzelne Leistungen – insbesondere KI-gestützte Zusatz­auswertungen wie BoneScreen – lassen sich in der GOÄ nicht sinnvoll abbilden; diese vereinbaren wir gesondert als Selbstzahler-Leistung. Für sie besteht in der Regel auch bei Privat­versicherten kein Erstattungs­anspruch.

So läuft eine Selbstzahler-Leistung bei uns ab

  • Persönliches Vorgespräch: medizinische Indikation, Nutzen und Grenzen der Untersuchung sowie Kosten werden vorab transparent besprochen.
  • Schriftlicher Behandlungs­vertrag nach § 630a BGB – ohne Druck und mit Bedenkzeit.
  • Kostenangabe in einem persönlichen Kosten­voranschlag vor der Untersuchung (§ 630c Abs. 3 BGB).

Wir bewerben Selbstzahler-Leistungen bewusst nicht mit Pauschal­preisen – die Abrechnung erfolgt individuell nach tatsächlich erbrachten Leistungen.

Welche Leistung interessiert Sie?

Wählen Sie eine Untersuchung – Sie sehen, für wen sie sinnvoll ist und wie die Kostenübernahme geregelt ist, und fordern bei Interesse direkt eine persönliche Kostenauskunft an.

Herz

Organspezifische MRT

Wirbelsäule (MRT)

Bitte den gewünschten Abschnitt wählen – wir untersuchen abschnittsweise.

Gelenke und Stoffwechsel

Etwas anderes

Herz

Kalk-Score (natives Herz-CT)

Quantifizierung der Koronarkalk-Belastung als kardiovaskulärer Risikomarker – natives CT ohne Kontrastmittel.

Für wen: Zur Risikoeinschätzung auf Wunsch, wenn keine Kassenindikation vorliegt. Die diagnostische Herz-CT (CCTA) ist bei entsprechender Indikation hingegen eine Kassenleistung.

Wie sind Sie versichert?

Privatversicherte: in der Regel erstattungsfähig. Gesetzlich Versicherte: als Selbstzahler-/IGeL-Leistung möglich.

Untersuchungen mit Röntgenstrahlung (CT, Röntgen) führen wir nur durch, wenn eine Radiologin oder ein Radiologe zuvor feststellt, dass der Nutzen für Sie das Strahlenrisiko überwiegt – die sogenannte rechtfertigende Indikation. Bitte senden Sie uns Befunde, Diagnosen oder andere Gesundheitsdaten deshalb nicht per E-Mail, sondern über unser verschlüsseltes Formular.

  • Persönliches Vorgespräch zu Indikation, Nutzen, Grenzen und Kosten.
  • Schriftlicher Kostenvoranschlag vor der Untersuchung (§ 630c BGB) – keine versteckten Kosten.
  • Den genauen Betrag berechnen wir individuell nach GOÄ.

Bitte senden Sie aus Datenschutzgründen keine Gesundheits­unterlagen oder Diagnosen unverschlüsselt per E-Mail – für die Kostenauskunft genügt die gewünschte Leistung.

Hinweis zur Knochendichte: Wenn bei Ihnen ohnehin ein CT ansteht oder bereits vorliegt, das Wirbelsäule oder Becken mit abbildet, können wir daraus zusätzlich die Knochendichte bestimmen – ohne weitere Untersuchung und ohne zusätzliche Strahlung. Mehr dazu.

Weitere Selbstzahler-Anfragen

Sie wünschen eine Vorsorge- oder Privatleistung, die hier nicht aufgeführt ist? Sprechen Sie uns an – bei konkretem Interesse rufen Sie uns gerne unter 0931 41799-0 an.

Hinweis: Lungenkrebs-Früherkennung

Die Lungenkrebs-Früherkennung mittels Niedrigdosis-CT ist seit April 2026 für die definierte Risikogruppe (langjährige starke Raucherinnen und Raucher, 50–75 Jahre) keine Selbstzahler-, sondern eine Kassenleistung. Voraussetzungen und unseren aktuellen Stand finden Sie auf der Seite zur Lungen-Diagnostik.

So läuft Ihre Anfrage

Sie brauchen für eine Selbstzahler-Untersuchung keine Überweisung. Damit wir Ihnen einen verbindlichen Preis und einen Termin nennen können, brauchen wir aber ein paar Angaben zu Ihrer Fragestellung – und die gehören nicht in eine E-Mail.

  1. 1. Untersuchung auswählen

    Oben im Kostenauskunfts-Tool wählen Sie die gewünschte Untersuchung. Steht sie nicht dabei, nutzen Sie das freie Feld – wir sagen Ihnen dann, ob und wie wir sie anbieten können.

  2. 2. Formular ausfüllen

    Sie gelangen zu unserem Anfrage-Formular. Es liegt auf einer eigenen, gesicherten Seite unseres Praxisverwaltungs-Systems – nicht auf dieser Website. Dort dürfen Sie auch Angaben zu Beschwerden, Vorbefunden und Medikamenten machen: Die Übertragung ist verschlüsselt, und die Anfrage geht unmittelbar bei uns ein, ohne Umweg über ein E-Mail-Postfach.

  3. 3. Wir prüfen ärztlich

    Eine Radiologin oder ein Radiologe sieht Ihre Angaben durch. Bei Untersuchungen mit Röntgenstrahlung – also CT und Röntgen – ist das gesetzlich vorgeschrieben: Der Nutzen muss das Strahlenrisiko überwiegen (rechtfertigende Indikation, § 83 Strahlenschutzgesetz). Bei der MRT entfällt das, weil sie ohne Röntgenstrahlung arbeitet.

  4. 4. Kostenvoranschlag und Termin

    Sie erhalten einen schriftlichen Kostenvoranschlag vor der Untersuchung (§ 630c BGB) und einen Terminvorschlag. Erst wenn Sie zustimmen, machen wir den Termin fest. Können wir die Untersuchung nicht verantworten, entstehen Ihnen keine Kosten – und wir sagen Ihnen, was stattdessen sinnvoll wäre.

Häufige Fragen

Kann ich ein MRT ohne Überweisung als Selbstzahler machen lassen?
Ja. Für eine MRT als Selbstzahler brauchen Sie keine Überweisung und keine Genehmigung Ihrer Krankenkasse. Sie wählen die gewünschte Untersuchung aus, schildern uns Ihre Fragestellung über unser verschlüsseltes Anfrage-Formular und erhalten von uns einen Kostenvoranschlag mit Terminvorschlag.
Kann ich mich ohne Beschwerden röntgen oder mit CT untersuchen lassen?
In aller Regel nein. Vor jeder Untersuchung mit Röntgenstrahlung muss eine fachkundige Ärztin oder ein fachkundiger Arzt feststellen, dass der Nutzen das Strahlenrisiko überwiegt – die rechtfertigende Indikation nach § 83 Strahlenschutzgesetz. Reine Früherkennung mit Röntgenstrahlung ist darüber hinaus nur in gesetzlich zugelassenen Programmen erlaubt (§ 84 Strahlenschutzgesetz). Bei der MRT stellt sich diese Frage nicht, weil sie ohne Röntgenstrahlung arbeitet.
Wie schnell bekomme ich als Selbstzahler einen Termin in Würzburg?
Nach Eingang Ihrer Anfrage melden wir uns in der Regel innerhalb von zwei Werktagen mit einem Terminvorschlag. Wir haben vier Standorte – Würzburg Innenstadt in der Eichhornstraße, Würzburg Bahnhof in der Bismarckstraße, Höchberg und Bad Mergentheim –, wodurch sich meist zeitnah ein passender Termin findet.
Muss ich meine Beschwerden per E-Mail schildern?
Nein, und das sollten Sie auch nicht. Angaben zu Beschwerden, Diagnosen oder Vorbefunden gehören zu den besonders geschützten Gesundheitsdaten nach Artikel 9 DSGVO; eine gewöhnliche E-Mail ist dafür der falsche Weg. Nutzen Sie stattdessen unser Anfrage-Formular: Die Übertragung ist verschlüsselt und die Angaben gehen direkt in unser Praxissystem.
Brauche ich für eine Selbstzahler-Leistung eine Überweisung?
Nein. Selbstzahler- und IGeL-Leistungen können Sie ohne Überweisung direkt bei uns in Anspruch nehmen.
Was kostet die Untersuchung?
Die Kosten hängen von der jeweiligen Untersuchung ab. Wir nennen Ihnen den Preis in einem persönlichen Kostenvoranschlag vor dem Termin transparent – es entstehen keine versteckten Kosten.
Was bedeutet IGeL?
IGeL steht für „Individuelle Gesundheitsleistung“ – eine medizinisch sinnvolle Leistung, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehört. Wir klären Sie vorab ehrlich über Nutzen, Grenzen und Kosten auf.
Erstattet meine Krankenkasse die Kosten?
Gesetzlich Versicherte tragen die Kosten selbst – die gesetzliche Krankenkasse erstattet Selbstzahler-/IGeL-Leistungen nicht. Privatversicherte und Beihilfeberechtigte erhalten eine Rechnung; ob diese übernommen wird, hängt vom jeweiligen Tarif ab und ist nicht zugesichert. Einzelne Leistungen (etwa KI-gestützte Zusatzauswertungen wie BoneScreen) rechnen wir gesondert ab; hierfür besteht in der Regel kein Erstattungsanspruch. Bitte klären Sie eine mögliche Erstattung vorab mit Ihrer Versicherung.