Individuelle Gesundheits­leistungen

Wunschleistungen

Einige radiologische Untersuchungen erbringen wir außerhalb des gesetzlichen Leistungs­katalogs – etwa Vorsorge-Diagnostik ohne konkrete Beschwerden oder erweiterte Privatleistungen. Wir beschreiben sie hier so, dass Sie selbst entscheiden können. Passt die gewählte Untersuchung nicht zu Ihrer Frage, sagen wir Ihnen das.

Beratung zu einer Selbstzahler-Leistung in der Radiologie Würzburg.

Unsere Wunschleistungen im Überblick

Diese Untersuchungen bieten wir als Wunschleistung an – Sie zahlen sie selbst. Wählen Sie eine Leistung für die ausführlichen Informationen – die Kosten fragen Sie anschließend unkompliziert über das Kostenauskunfts-Tool an.

MRT

Prostata · strahlenfrei

Prostata-MRT (mpMRT)

Multiparametrisches MRT der Prostata nach PI-RADS-Standard.

Für wen: Zur Abklärung einer PSA-Erhöhung als erste Bildgebung – dafür ist die Prostata-MRT keine Kassenleistung. Bei bereits gesicherter Diagnose kann eine Verlaufskontrolle zulasten der Kasse möglich sein; das klärt Ihre urologische Praxis.

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Weitere Regionen · strahlenfrei

MRT weiterer Körperregionen

Strahlungsfreie Schnittbilder gezielt gewählter Regionen: Schädel, Hals, Becken, Prostata, Gefäße (Hals oder Beine), ein Wirbelsäulenabschnitt oder ein Gelenk – höchstens zwei Untersuchungen an einem Tag.

Für wen: Wenn Sie eine dieser Regionen gezielt abklären lassen möchten. Ob die Kasse die Untersuchung übernimmt, hängt von der Fragestellung ab und klärt Ihre behandelnde Praxis. Ohne Überweisung können Sie sie als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Umfang, Nutzen und Grenzen besprechen wir vorher offen.

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Wirbelsäule · strahlenfrei

MRT der Halswirbelsäule (HWS)

Schnittbilder der Halswirbelsäule samt Bandscheiben, Rückenmark und Nervenaustritten.

Für wen: Bei Nacken- oder Armbeschwerden, Taubheitsgefühl oder Kribbeln. Ob die Kasse die Untersuchung übernimmt, hängt von der Fragestellung ab und klärt Ihre behandelnde Praxis. Ohne Überweisung können Sie sie als Selbstzahler in Anspruch nehmen.

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Wirbelsäule · strahlenfrei

MRT der Brustwirbelsäule (BWS)

Schnittbilder der Brustwirbelsäule samt Bandscheiben und Rückenmark.

Für wen: Bei anhaltenden Beschwerden im mittleren Rücken oder gürtelförmig ausstrahlenden Schmerzen. Ob die Kasse die Untersuchung übernimmt, hängt von der Fragestellung ab und klärt Ihre behandelnde Praxis. Ohne Überweisung können Sie sie als Selbstzahler in Anspruch nehmen.

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Wirbelsäule · strahlenfrei

MRT der Lendenwirbelsäule (LWS)

Schnittbilder der Lendenwirbelsäule samt Bandscheiben und Nervenwurzeln.

Für wen: Bei Kreuzschmerzen oder ins Bein ausstrahlenden Beschwerden. Ob die Kasse die Untersuchung übernimmt, hängt von der Fragestellung ab und klärt Ihre behandelnde Praxis. Ohne Überweisung können Sie sie als Selbstzahler in Anspruch nehmen.

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Gelenke · strahlenfrei

MRT eines Gelenks

Schnittbilder eines Gelenks – Knie, Schulter, Hüfte, Sprunggelenk, Hand oder Ellenbogen.

Für wen: Bei Beschwerden nach Überlastung oder Verletzung sowie zur Verlaufskontrolle. Ob die Kasse die Untersuchung übernimmt, hängt von der Fragestellung ab und klärt Ihre behandelnde Praxis. Ohne Überweisung können Sie sie als Selbstzahler in Anspruch nehmen.

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Herz · strahlenfrei

Stress-MRT des Herzens

Pharmakologische Stress-Perfusion zur funktionellen Beurteilung der Herzdurchblutung – ohne Röntgenstrahlung.

Für wen: Bei Verdacht auf eine Durchblutungsstörung des Herzmuskels. Ob die Kasse die Untersuchung übernimmt, hängt von der Fragestellung ab und klärt Ihre behandelnde Praxis. Ohne Überweisung können Sie sie als Selbstzahler in Anspruch nehmen.

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Wunschleistung, IGeL, Selbstzahler – die Begriffe

Die Begriffe werden oft gleichbedeutend verwendet. Gemeint ist in allen Fällen eine Untersuchung, deren Kosten Sie selbst tragen:

  • Wunschleistung: unser Oberbegriff für jede Untersuchung, die Sie selbst bezahlen – unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind. Sie wird nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch erbracht.
  • Individuelle Gesundheits­leistung (IGeL): eine medizinisch sinnvolle Leistung, die gesetzlich Versicherte selbst zahlen, weil sie nicht zum Leistungs­katalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehört.
  • Selbstzahler: so nennt man Sie, wenn Sie die Kosten einer Untersuchung selbst übernehmen.

Was das für die Erstattung bedeutet

  • Gesetzlich Versicherte: Sie tragen die Kosten selbst. Eine Erstattung durch die gesetzliche Kranken­kasse ist ausgeschlossen – es besteht kein Erstattungs­anspruch.
  • Privatversicherte und Beihilfe­berechtigte: Sie erhalten eine Rechnung. Ob Ihre Versicherung sie übernimmt, hängt von Ihrem Tarif ab und ist nicht zugesichert; reine Vorsorge ohne medizinische Notwendigkeit wird häufig nicht erstattet. Bitte klären Sie das vorab mit Ihrer Versicherung.

Wir rechnen grundsätzlich nach der Gebühren­ordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Einzelne Leistungen – insbesondere KI-gestützte Zusatz­auswertungen wie BoneScreen – lassen sich in der GOÄ nicht sinnvoll abbilden; diese vereinbaren wir gesondert als Selbstzahler-Leistung. Für sie besteht in der Regel auch bei Privat­versicherten kein Erstattungs­anspruch.

So läuft eine Selbstzahler-Leistung bei uns ab

  • Sie entscheiden vorab: Die Beschreibungen auf diesen Seiten sollen dafür reichen. Viele kommen auch, weil die hausärztliche Praxis sie schickt. Passt die gewählte Untersuchung nicht zur Fragestellung – etwa ein CT des Kopfes, wo ein MRT die bessere Antwort gibt –, sagen wir Ihnen das, bevor es losgeht.
  • Aufklärung am Untersuchungstag:Indikation, Nutzen und Grenzen besprechen wir vor der Untersuchung. Das ist keine Beratungs­sprechstunde, sondern die gesetzlich vorgeschriebene Aufklärung (§ 630e BGB).
  • Schriftlicher Behandlungs­vertrag nach § 630a BGB – ohne Druck und mit Bedenkzeit.
  • Kostenangabe in einem persönlichen Kosten­voranschlag vor der Untersuchung (§ 630c Abs. 3 BGB).

Befundbesprechung: Bei Selbstzahler- und Privatleistungen erklären wir Ihnen den Befund auf Wunsch persönlich – inklusive der nächsten Schritte.

Wir bewerben Selbstzahler-Leistungen bewusst nicht mit Pauschal­preisen – die Abrechnung erfolgt individuell nach tatsächlich erbrachten Leistungen.

Welche Leistung interessiert Sie?

Wählen Sie eine Untersuchung – Sie sehen, für wen sie sinnvoll ist und wie die Kostenübernahme geregelt ist, und fordern bei Interesse direkt eine persönliche Kostenauskunft an.

Magnetresonanztomographie: Schnittbilder mit einem starken Magnetfeld, ganz ohne Röntgenstrahlung. Besonders aussagekräftig für Weichteile, Gelenke, Wirbelsäule und Organe.

Etwas anderes

Prostata · strahlenfrei

Prostata-MRT (mpMRT)

Multiparametrisches MRT der Prostata nach PI-RADS-Standard.

Für wen: Zur Abklärung einer PSA-Erhöhung als erste Bildgebung – dafür ist die Prostata-MRT keine Kassenleistung. Bei bereits gesicherter Diagnose kann eine Verlaufskontrolle zulasten der Kasse möglich sein; das klärt Ihre urologische Praxis.

Wie sind Sie versichert?

Privatversicherte: in der Regel erstattungsfähig. Gesetzlich Versicherte: als Selbstzahler-/IGeL-Leistung möglich.

  • Persönliches Vorgespräch zu Indikation, Nutzen, Grenzen und Kosten.
  • Schriftlicher Kostenvoranschlag vor der Untersuchung (§ 630c BGB) – keine versteckten Kosten.
  • Den genauen Betrag berechnen wir individuell nach GOÄ.

Bitte senden Sie aus Datenschutzgründen keine Gesundheits­unterlagen oder Diagnosen unverschlüsselt per E-Mail – für die Kostenauskunft genügt die gewünschte Leistung.

Hinweis zur Knochendichte: Wenn bei Ihnen ohnehin ein CT ansteht oder bereits vorliegt, das Wirbelsäule oder Becken mit abbildet, können wir daraus zusätzlich die Knochendichte bestimmen – ohne weitere Untersuchung und ohne zusätzliche Strahlung. Mehr dazu.

Weitere Selbstzahler-Anfragen

Sie wünschen eine Vorsorge- oder Privatleistung, die hier nicht aufgeführt ist? Sprechen Sie uns an – bei konkretem Interesse rufen Sie uns gerne unter 0931 41799-0 an.

Hinweis: Lungenkrebs-Früherkennung

Die Lungenkrebs-Früherkennung mittels Niedrigdosis-CT ist seit April 2026 für die definierte Risikogruppe (langjährige starke Raucherinnen und Raucher, 50–75 Jahre) keine Selbstzahler-, sondern eine Kassenleistung. Voraussetzungen und unseren aktuellen Stand finden Sie auf der Seite zur Lungen-Diagnostik.

So läuft Ihre Anfrage

Sie brauchen für eine Selbstzahler-Untersuchung keine Überweisung. Damit wir Ihnen einen verbindlichen Preis und einen Termin nennen können, brauchen wir aber ein paar Angaben zu Ihrer Fragestellung – und die gehören nicht in eine E-Mail.

  1. 1. Untersuchung auswählen

    Oben im Kostenauskunfts-Tool wählen Sie die gewünschte Untersuchung. Steht sie nicht dabei, nutzen Sie das freie Feld – wir sagen Ihnen dann, ob und wie wir sie anbieten können.

  2. 2. Formular ausfüllen

    Sie gelangen zu unserem Anfrage-Formular. Es liegt auf einer eigenen, gesicherten Seite unseres Praxisverwaltungs-Systems – nicht auf dieser Website. Dort dürfen Sie auch Angaben zu Beschwerden, Vorbefunden und Medikamenten machen: Die Übertragung ist verschlüsselt, und die Anfrage geht unmittelbar bei uns ein, ohne Umweg über ein E-Mail-Postfach.

  3. 3. Wir prüfen ärztlich

    Eine Radiologin oder ein Radiologe sieht Ihre Angaben durch. Bei Untersuchungen mit Röntgenstrahlung – also CT und Röntgen – ist das gesetzlich vorgeschrieben: Der Nutzen muss das Strahlenrisiko überwiegen (rechtfertigende Indikation, § 83 Strahlenschutzgesetz). Bei der MRT entfällt das, weil sie ohne Röntgenstrahlung arbeitet.

  4. 4. Kostenvoranschlag und Termin

    Sie erhalten einen schriftlichen Kostenvoranschlag vor der Untersuchung (§ 630c BGB) und einen Terminvorschlag. Erst wenn Sie zustimmen, machen wir den Termin fest. Können wir die Untersuchung nicht verantworten, entstehen Ihnen keine Kosten – und wir sagen Ihnen, was stattdessen sinnvoll wäre.

Häufige Fragen

Kann ich ein MRT ohne Überweisung als Selbstzahler machen lassen?
Ja. Für eine MRT als Selbstzahler brauchen Sie keine Überweisung und keine Genehmigung Ihrer Krankenkasse. Sie wählen die gewünschte Untersuchung aus, schildern uns Ihre Fragestellung über unser verschlüsseltes Anfrage-Formular und erhalten von uns einen Kostenvoranschlag mit Terminvorschlag.
Kann ich mich ohne Beschwerden röntgen oder mit CT untersuchen lassen?
In aller Regel nein. Vor jeder Untersuchung mit Röntgenstrahlung muss eine fachkundige Ärztin oder ein fachkundiger Arzt feststellen, dass der Nutzen das Strahlenrisiko überwiegt – die rechtfertigende Indikation nach § 83 Strahlenschutzgesetz. Reine Früherkennung mit Röntgenstrahlung ist darüber hinaus nur in gesetzlich zugelassenen Programmen erlaubt (§ 84 Strahlenschutzgesetz). Bei der MRT stellt sich diese Frage nicht, weil sie ohne Röntgenstrahlung arbeitet.
Wie schnell bekomme ich als Selbstzahler einen Termin in Würzburg?
Nach Eingang Ihrer Anfrage melden wir uns in der Regel innerhalb von zwei Werktagen mit einem Terminvorschlag. Wir haben vier Standorte – Würzburg Innenstadt in der Eichhornstraße, Würzburg Bahnhof in der Bismarckstraße, Höchberg und Bad Mergentheim –, wodurch sich meist zeitnah ein passender Termin findet.
Muss ich meine Beschwerden per E-Mail schildern?
Nein, und das sollten Sie auch nicht. Angaben zu Beschwerden, Diagnosen oder Vorbefunden gehören zu den besonders geschützten Gesundheitsdaten nach Artikel 9 DSGVO; eine gewöhnliche E-Mail ist dafür der falsche Weg. Nutzen Sie stattdessen unser Anfrage-Formular: Die Übertragung ist verschlüsselt und die Angaben gehen direkt in unser Praxissystem.
Brauche ich für eine Selbstzahler-Leistung eine Überweisung?
Nein. Selbstzahler- und IGeL-Leistungen können Sie ohne Überweisung direkt bei uns in Anspruch nehmen.
Was kostet die Untersuchung?
Die Kosten hängen von der jeweiligen Untersuchung ab. Wir nennen Ihnen den Preis in einem persönlichen Kostenvoranschlag vor dem Termin transparent – es entstehen keine versteckten Kosten.
Was bedeutet IGeL?
IGeL steht für „Individuelle Gesundheitsleistung“ – eine medizinisch sinnvolle Leistung, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehört. Wir klären Sie vorab ehrlich über Nutzen, Grenzen und Kosten auf.
Erstattet meine Krankenkasse die Kosten?
Gesetzlich Versicherte tragen die Kosten selbst – die gesetzliche Krankenkasse erstattet Selbstzahler-/IGeL-Leistungen nicht. Privatversicherte und Beihilfeberechtigte erhalten eine Rechnung; ob diese übernommen wird, hängt vom jeweiligen Tarif ab und ist nicht zugesichert. Einzelne Leistungen (etwa KI-gestützte Zusatzauswertungen wie BoneScreen) rechnen wir gesondert ab; hierfür besteht in der Regel kein Erstattungsanspruch. Bitte klären Sie eine mögliche Erstattung vorab mit Ihrer Versicherung.